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Petition Schweiz Wie Viele Unterschriften

Dice Volksinitiative (französisch initiative populaire, italienisch iniziativa popolare, rätoromanisch iniziativa dal pievel) ist ein politisches Recht in der Schweiz, das von Stimmberechtigten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ergriffen werden kann. Dice direkte Demokratie der Schweiz kennt zwei grundsätzlich unterschiedliche Instrumente der direkten politischen Einflussnahme. Mit dem Instrument der Volksinitiative entscheidet der Souverän über die Aufnahme einer neuen Bestimmung in dice Verfassung. Mit dem Instrument des Referendums ergreift der Souverän die abschliessende Entscheidungshoheit über neue Gesetze.

Eidgenössisches Wappen

Eidgenössische Volksinitiativen seit 1891 [ane]
Stand: 3. Apr 2022
Gestartete Volksinitiativen (494)
zustande gekommen 348
nicht zustande gekommen 133
im Unterschriftenstadium xiii
eingereicht, noch kein Entscheid über Zustandekommen 0
Zustande gekommene Volksinitiativen (348)
abgestimmt 227
zurückgezogen 105
abgeschrieben (erledigt)[2] 2
ungültig erklärt 4
hängig (Bundesrat, Parlament oder abstimmungsreif) nine
Abgestimmte Volksinitiativen (227)
von Volk und Ständen (Kantonen)
angenommen
25
(eleven,0 %)

Eidgenössische Volksinitiative [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Überblick [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit einer eidgenössischen Volksinitiative verlangen Schweizer Stimmberechtigte eine Revision der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Zu unterscheiden sind:

  • dice Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung;
  • die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung;
  • die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Class des ausgearbeiteten Entwurfs.

Beim grössten Teil der Volksinitiativen handelt es sich um Initiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs.

Volksinitiativen gehen von Bürgern, Interessenverbänden und Parteien aus, nicht von der Regierung oder vom Parlament.

Seit 1891 kamen 346 Volksinitiativen zustande, 227 gelangten zur Volksabstimmung (Stand 15. Februar 2022). Dass das Schweizer Stimmvolk eine Volksinitiative annimmt, kommt selten vor: Seit 1891 erst 25 Mal. In der direkten Demokratie der Schweiz sind Volksinitiativen jedoch ein wesentlicher Anstoss für Veränderungen. Schon die Androhung einer Initiative kann genügen, damit der Gesetzgeber tätig wird.

Ablauf der Behandlung einer eidgenössischen Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorprüfung [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor Beginn der Unterschriftensammlung für eine eidgenössische Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung ist der Bundeskanzlei zunächst der Initiativtext zur formellen Vorprüfung vorzulegen (Art. 69 BPR). Sie ist auch für dice Übersetzung des Textes beziehungsweise den Abgleich der Sprachversionen zuständig. Im weiteren überprüft die Bundeskanzlei, ob der Titel die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (nicht irreführend, werbend oder verwechselbar), dice Zusammensetzung des Initiativkomitees (welches aus vii–27 Stimmberechtigten bestehen muss), wie auch die Unterschriftenliste auf Vollständigkeit (unter anderem Titel und Wortlaut der Initiative, Hinweis auf strafrechtliche Bestimmungen, vorbehaltlose Rückzugsklausel; Fine art. 68 BPR) und veröffentlicht dice Initiative im Bundesblatt.

Unterschriftensammlung [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Publikation im Bundesblatt beginnt dice Sammelfrist von 18 Monaten zu laufen, in welcher 100'000 gültige Unterschriften gesammelt werden müssen (Fine art. 139 BV). Während früher für diese Zwecke oftentimes vor Abstimmungslokalen gesammelt wurde, ist diese Methode mit der Einführung der brieflichen Abstimmung in den Hintergrund getreten. Viele Komitees veranstalten heute deshalb regelmässige Sammelaktionen auf belebten Strassen und Plätzen oder verteilen die Unterschriftenliste per Postversand. Auch Onlineplattformen unterstützen dice Sammlung (dice vorfrankierten PDF-Bögen müssen z. Z. noch ausgedruckt, unterschrieben und der Mail übergeben werden).[3]

Stimmrechtsbescheinigung [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Unterschriftenlisten sind innerhalb der Sammelfrist den entsprechenden Wohngemeinden zuzustellen, welche das Stimmrecht der Unterzeichnenden überprüfen und gegebenenfalls bescheinigen. Da beispielsweise Unterschriften von zwischenzeitlich Weggezogenen oder Verstorbenen nicht bescheinigt werden, werden die Stimmrechtsbescheinigungen zumeist fortlaufend eingeholt.

Einreichung und Zustandekommen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dice Unterschriftslisten müssen abschliessend rechtzeitig, gesamthaft und getrennt nach Kantonen bei der Bundeskanzlei im Bundeshaus eingereicht werden. Diese stellt sodann durch im Bundesblatt publizierte Verfügung fest, ob die erforderliche Zahl von 100'000 gültigen Unterschriften erreicht und die Volksinitiative somit formell zustande gekommen ist (Art. 72 BPR). Meistens veranstalten die Initianten vor dem Bundeshaus in Bern eine Übergabe der Unterschriftenbogen.

Bundesrätliche Beratung [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine formell zustande gekommene Volksinitiative wird innerhalb eines Jahres vom Bundesrat beraten. Schlägt er zur Initiative einen Gegenentwurf vor, so kann er dice Behandlungsfrist auf eineinhalb Jahre verlängern (Fine art. 97 ParlG). Die Beratungen der Exekutive münden schliesslich in der bundesrätlichen Botschaft zur entsprechenden Volksinitiative. Diese befasst sich zunächst stets mit der Gültigkeit der Initiative, also den Erfordernissen der Einheit der Form, der Einheit der Materie sowie der Vereinbarkeit mit den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Als ungeschriebene Voraussetzung wird auch die faktische Durchführbarkeit der Initiative beurteilt. Weiter werden die Auswirkungen, hauptsächlich rechtlicher Natur, bei Annahme der Initiative beleuchtet; zuweilen werden internationale Rechtsvergleiche herangezogen. Auch werden fachliche Stellungnahmen eingeholt. Die Botschaft wendet sich an die Bundesversammlung (bestehend aus den zwei Kammern Nationalrat und Ständerat) und empfiehlt die Zustimmung oder Ablehnung der Initiative.

Parlamentarische Beratungen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Volksinitiative muss innerhalb von zweieinhalb Jahren seit ihrer Einreichung durch die Bundesversammlung beraten werden (Fine art. 100 ParlG). Sobald einer der beiden Räte einen Gegenentwurf zur Volksinitiative angenommen hat, können die beiden Räte ihre Behandlungsfrist auf dreieinhalb Jahre verlängern (Art. 105 ParlG). Zuerst wird über die Gültigkeit der Initiative entschieden; seit 2003 ist es auch möglich, dass ein Teil der Initiative für ungültig erklärt wird (Art. 98 ParlG). Bisher wurden vier Initiativen für ungültig erklärt; in einem Autumn wurde ein Teil einer Initiative als ungültig erklärt. Damit eine Volksinitiative gültig ist, darf sie dice Einheit der Form, der Materie und zwingendes Völkerrecht nicht verletzen (Art. 139 BV). Wird dice Initiative ganz oder teilweise gültig erklärt, then beschliesst die Bundesversammlung ihre Abstimmungsempfehlung für dice Volksabstimmung:

  • Zustimmung zur Initiative
    • ohne Gegenentwurf
    • mit direktem Gegenentwurf (Verfassungsentwurf, in der Stichfrage zu bevorzugen)
  • Ablehnung zur Initiative
    • ohne Gegenentwurf
    • mit direktem Gegenentwurf (Verfassungsentwurf, in der Stichfrage zu bevorzugen)

In all diesen Fällen chapeau der Beschluss des Parlaments lediglich den Charakter einer Empfehlung zuhanden des Stimmvolkes. Die Entscheidungsgewalt liegt beim Volk (den Stimmberechtigten).

Der Text der Initiative darf durch das Parlament nicht abgeändert werden; vorbehalten bleiben redaktionelle Korrekturen (Art. 99 ParlG).

Volksabstimmung [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bundesrat unterbreitet die Volksinitiative innert zehn Monaten nach der Schlussabstimmung der beiden Räte, spätestens aber zehn Monate nach Ablauf der dem Parlament gesetzten Behandlungsfrist (falls dieses seine Behandlungsfrist nicht einhält), der Volksabstimmung (Art. 75a BPR). Damit eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung angenommen ist, muss sie ein doppeltes Mehr erreichen: dice Mehrheit aller gültigen Stimmen (so genanntes Volksmehr) und gleichzeitig eine Mehrheit der gültigen Stimmen in einer Mehrheit der Kantone (so genanntes Ständemehr).

Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung verlangt, dass dice Bundesversammlung eine Verfassungsänderung im Sinne der Initiative ausarbeitet. Ist die Bundesversammlung einverstanden, and so arbeitet sie die Vorlage aus und unterbreitet sie dem obligatorischen Plebiscite mit Volks- und Ständemehr. Lehnt sie die Initiative ab, and so unterbreitet sie diese dem Volk zur Abstimmung. In dieser Volksabstimmung ist nur ein Volksmehr erforderlich. Es geht noch nicht unmittelbar um die Verfassungsänderung, sondern nur um einen vorläufigen Verfahrensentscheid. Stimmt das Volk zu, and so arbeitet die Bundesversammlung die Vorlage aus und unterbreitet sie dem obligatorischen Referendum mit Volks- und Ständemehr (Art. 139 Abs. 4 BV, Art. 140 Abs. 2 Bst. b BV).

Für die Sammlung der Unterschriften und das Zustandekommen gelten dieselben Vorschriften wie bei der Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs. Bezüglich der Behandlungsfristen gelten besondere Vorschriften. Der Bundesrat muss innert einem Jahr nach der Einreichung der Initiative der Bundesversammlung den Entwurf einer Stellungnahme (Annahme der Initiative oder negative Abstimmungsempfehlung) unterbreiten (Art. 97 Abs. 1 Bst. a ParlG); die Bundesversammlung muss innert zwei Jahren nach der Einreichung der Initiative darüber beschliessen (Art. 103 ParlG). Der Initiative kann kein Gegenentwurf gegenübergestellt werden. Nach einer Annahme der Initiative durch die Bundesversammlung oder, falls die Bundesversammlung die Initiative ablehnt, nach der Annahme der Initiative durch das Volk, muss der Bundesrat innert einem Jahr der Bundesversammlung einen Entwurf für die verlangte Teilrevision der Bundesverfassung vorlegen (Art. 97 Abs. ane Bst. b ParlG). Dice Bundesversammlung muss im Falle der Annahme innert zwei Jahren die verlangte Teilrevision der Bundesverfassung beschliessen (Art. 104 Abs. ane ParlG). In der Folge muss die Volksabstimmung innert zehn Monaten stattfinden (Art. 75a BPR).

Seit 1891 sind 11 Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Grade der allgemeinen Anregung eingereicht worden, zum letzten Mal im Jahre 1993 (Eidgenössische Volksinitiative 'zur Abschaffung der direkten Bundessteuer')[4]. 4 Initiativen hat das Volk in der Vorabstimmung (soll das Parlament eine Verfassungsänderung ausarbeiten?) abgelehnt, v Initiativen wurden zurückgezogen. 2 Initiativen hat das Parlament angenommen und sich damit selbst den Auftrag erteilt, eine Verfassungsänderung ausarbeiten. Beide Vorlagen des Parlaments wurden in der Volksabstimmung von Volk und Ständen abgelehnt. Das Beispiel der «Eidgenössischen Volksinitiative 'Schaffung eines Zivildienstes'» (als «Münchensteiner Initiative» bekannt geworden)[5] zeigt die Problematik dieser Course der Initiative auf. Das Parlament entfernte sich bei der Ausarbeitung der Verfassungsänderung derart weit von der Zielsetzung der Initiative, dass am Ende sogar das Initiativkomitee die Ablehnung beantragte. Die Umsetzung der Initiative wurde in der Volksabstimmung vom 4. Dezember 1977 abgelehnt.[six] «Dies zeigt anschaulich, warum die allgemeine Anregung kaum benützt wird: Es fehlt ihr, trotz gleicher Zahl an erforderlichen Unterschriften, dice Verbindlichkeit und dice Unabänderbarkeit, welche die formulierte Volksinitiative auszeichnet».[7]

Rückzug [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine eidgenössische Volksinitiative kann vom Initiativkomitee mit absoluter Mehrheit zurückgezogen werden, bis der Bundesrat das Abstimmungsdatum festgelegt lid (Art. 73 BPR). Dies geschieht vor allem, wenn der Initiative ein Gegenentwurf gegenübergestellt wird. Im Falle eines indirekten Gegenentwurfs auf Gesetzesstufe kann die Initiative auch bedingt zurückgezogen werden (Art. 73a BPR). Dieser Rückzug ist dann nur gültig, wenn der Gegenentwurf in einer Referendumsabstimmung nicht vom Volk abgelehnt wird. Der indirekte Gegenentwurf ist zumeist auf Gesetzesstufe, und Bundesgesetze unterstehen dem fakultativen Referendum.[8] Wird der indirekte Gegenentwurf abgelehnt, so lebt die Volksinitiative wieder auf und gelangt zur Abstimmung. Eine Initiative in Class der allgemeinen Anregung kann nicht mehr zurückgezogen werden, nachdem ihr die Bundesversammlung zugestimmt hat (Art. 73 BPR).

Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten; ein Ständemehr ist nicht erforderlich (Art. 138 BV). Stimmt das Volk der Initiative zu, so werden beide Räte der Bundesversammlung neu gewählt (ausserordentliche Gesamterneuerung; Fine art. 193 Abs. 3 BV), um eine neue Bundesverfassung auszuarbeiten. Besondere Regeln für dice Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Bundesversammlung bestehen nicht; die Bestimmungen über die Behandlung von Teilrevisionsinitiativen sind sinngemäss anzuwenden.[ix]

Eine Volksinitiative auf Totalrevision kam im Zeitraum seit 1891 nur einmal zustande: dice Vereinigungen «Nationale Forepart», «Schweizer Jungkonservative», «Landsgemeinschaft – Das Aufgebot» und «Neue Schweiz» reichten hierfür im Jahre 1934 über 78'000 gültige Unterschriften ein (bis 1977 waren 50'000 Unterschriften erforderlich). Diese Fronteninitiative blieb jedoch in der Volksabstimmung vom 8. September 1935 erfolglos.[10]

Im Zeitraum von 1848 (Gründung des Bundesstaates) bis 1891 existierte noch keine Initiative für Teilrevision, sondern nur dice Initiative für Totalrevision der Bundesverfassung. 1880 gab es einen Anwendungsfall, der aber nur im formellen Sinne eine Initiative für eine Totalrevision war. Von ihrem Inhalt her handelte es sich um eine Teilrevisionsinitiative; dice in der Volksabstimmung abgelehnte Initiative verlangte die Einführung des Banknotenmonopols des Bundes.[11] [12]

Gegenentwurf [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geschichte [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem das Instrument der Volksinitiative in den 1830er-Jahren bereits in die Verfassungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Thurgau, Schaffhausen, Luzern und St. Gallen[13] aufgenommen worden state of war, fand sie auch in die Bundesverfassung von 1848 Eingang. Die Artikel 111 bis 114, welche dice Revision der Bundesverfassung regelten, lassen nach heutigem Verständnis keine eindeutige Estimation zu, ob eine Teilrevision oder eine Totalrevision gemeint war. Jedoch wurde der Text nach damaligem Rechtsverständnis als Totalrevision interpretiert, Teilrevisionen waren likewise auf dem Wege der Volksinitiative nicht möglich.

«Wenn fünfzigtausend stimmberechtigte Schweizerbürger die Revision der Bundesverfassung verlangen, then muss […] die Frage, ob eine Revision stattfinden soll oder nicht, dem schweizerischen Volke zur Abstimmung vorgelegt werden», hiess es im Artikel 113. l'000 Stimmberechtigte entsprachen seinerzeit knapp 8 Prozent der Stimmberechtigten.[fourteen]

Ab den 1860er-Jahren verbreiteten sich in den Kantonen schnell dice Möglichkeiten zu Initiativen auf Teilrevision der Verfassung und zu Initiativen auf Gesetzesänderungen (Gesetzesinitiativen). Auch ein 1872 abgelehnter Verfassungsentwurf auf Bundesebene sah die Gesetzesinitiative vor. Dennoch wurde in der Bundesverfassung von 1874 dice Regelung von 1848 beibehalten. Während der folgenden Jahre herrschte vor allem die Angst vor Machtverlust bei den Eliten eine Rolle; Alfred Escher meinte nach der Einführung der Volksrechte im Kanton Zürich, wer von der Unfehlbarkeit des Volkes ausgehe, sei nicht besser als die Katholiken, welche an dice Unfehlbarkeit des Papstes glaubten (welcher in jenen Jahren die liberale Welt von 1848 verteufelte – und mit ihm die Katholisch-Konservativen). Salomon Vögelin sprach einen anderen Grund aus: «Hier sitzt dice Angst: Mit dem Initiativrecht wird dice soziale Frage ihren Einzug in die Ratsääle halten.»[15] Nach wiederholten entsprechenden Forderungen und einer schon am 3. August 1880 eingereichten «Volks-Initiative» durch den spöttisch «Wanderprediger» genannten Schaffhauser Wilhelm Joos[16], gaben dice Katholisch-Konservativen aufgrund der mit dem Referendum gewonnenen Erfahrungen im 1884 ihren Widerstand auf und so wurde 1891[17] dice Volksinitiative auf Teilrevision der Verfassung eingeführt. Bereits 14 Monate später wurde die erste entsprechende Initiative für ein Schächtverbot eingereicht und 1893 angenommen. Die Bestrebungen für dice Einführung einer Gesetzesinitiative auf Bundesebene scheiterten hingegen, so 1904 eine entsprechende Standesinitiativen, 1918 und 1930 parlamentarische Motionen, 1958 eine Volksinitiative und 1986 eine parlamentarische Initiative.

Nachdem das Instrument der Volksinitiative ausser während der Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre und während der 1950er-Jahre selten genutzt wurde, geniesst es seit den 1970er-Jahren grosse Beliebtheit. Dice Parteien haben die Volksinitiative als Instrument des Polit-Marketings im Hinblick auf die nächsten Parlamentswahlen entdeckt.[eighteen]

1987 wurde das Doppelte Ja mit Stichfrage bei Volksinitiativen mit Gegenentwurf auf Bundesebene eingeführt.

Kritik [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Konflikt mit Grundrechten [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Volksinitiative auf Bundesebene kann heute als ungültig erklärt werden (was praktisch nie geschieht), wenn sie die Einheit der Materie, die Einheit der Form oder zwingendes Völkerrecht verletzt (siehe auch «Vorprüfung» in «Ablauf...» oben). Da – wie es manche Kritiker empfinden – zunehmend Volksinitiativen zustande kommen und eingereicht werden, welche zwar nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, jedoch verfassungsmässige Grundrechte verletzen oder gegen internationales Recht verstossen – oder bei ihrer Umsetzung es tun würden – stellt sich die Frage, ob die Volksentscheide über dem Völkerrecht stehen oder nicht. Nach geltender Rechtslage bleibt der Bundesversammlung nichts anderes übrig, als eine Initiative, die nicht gegen Fine art. 139 Abs. 2 verstösst, zur Abstimmung zu unterbreiten. Lässt sich die Initiative nicht so auslegen, dass kein Konflikt zu höherrangigem Recht besteht, wird dessen Verletzung in Kauf genommen. Wenn eine Initiative mit einem völkerrechtlichen Vertrag kollidiert, kann es dazu kommen, dass der Bundesrat den Vertrag kündigt oder aber, wenn der Vertrag institutionell abgesichert ist, eine Verurteilung durch ein Gericht, wie zum Beispiel durch den EGMR, riskiert. Es ist jedoch ausgeschlossen, dass eine nach Art. 139 gültige Initiative nicht umgesetzt wird.[nineteen]

Die Nationalrätin Thérèse Meyer-Kaelin (CVP/FR) nannte dice Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» als Beispiel für eine Initiative, die zwar gegen kein zwingendes Völkerrecht verstosse (die Europäische Menschenrechtskonvention an sich gehört nicht zum zwingenden Völkerrecht), dennoch völkerrechtlich problematisch sei.[xx] Am 11. März 2009 wurde eine parlamentarische Initiative (vom 5. Oktober 2007) vom Nationalrat angenommen, nach der die Bundesverfassung dergestalt zu ändern sei, dass eine Volksinitiative dann ungültig ist, wenn sie materiell gegen den Grundrechtsschutz und gegen Verfahrensgarantien des Völkerrechtes verstösst. Die Vorlage scheiterte im Ständerat.[20] [21]

Gesetze statt Verfassungsartikel [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gewisse Kritiker halten den Umstand für problematisch, dass mit der Initiative nur eine Verfassungs-, jedoch keine Gesetzesänderung erreicht werden kann. Dies kann zur Folge haben, dass in die Bundesverfassung Bestimmungen aufgenommen werden, welche als nicht «verfassungswürdig» erachtet werden. Sie wären eher auf Gesetzesstufe anzusiedeln. Ein Beispiel: Der Schutz der Moorlandschaften (und das Verbot, Waffenplätze in Mooren zu erstellen) ist in der Verfassung geregelt statt in einer analogen Bestimmung im Natur- und Heimatschutzgesetz bzw. im Umweltschutzgesetz (Rothenthurm-Initiative).[22] Die Anzahl in die Verfassung geschriebener Initiativen nahm nach der Totalrevision der Verfassung 1999, anlässlich welcher sie von alten Zöpfen befreit worden war, eher noch zu.[23]

Da in der Schweiz auch im politischen Leben eher das Praktische im Vordergrund steht, ist dieses eher «verfassungskosmetische» Problem nicht von grosser Bedeutung.

Problematik der Umsetzung einer Initiative [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von verschiedener Seite wurde dem Parlament (National- und Ständerat) vorgeworfen, dice Anliegen von angenommenen Volksinitiativen zu verwässern, d. h. nicht korrekt umzusetzen. Beispiele dafür sind etwa dice Alpen-Initiative, die Masseneinwanderungsinitiative oder die Zweitwohnungsinitiative. Ein Verfassungsartikel ist häufig nicht direkt anwendbar, sondern stellt Grundsätze auf, die das Parlament durch ein Bundesgesetz näher ausführen muss. Gelegentlich enthalten Volksinitiativen auch eine Bestimmung, wonach sie der Bundesrat im Autumn der Annahme der Initiative mit einer Verordnung vorläufig umsetzen muss, falls die Ausführungsgesetzgebung nicht innert einer bestimmten Frist erfolgt ist. Bei der Umsetzung einer angenommenen Volksinitiative kann sich das Problem stellen, dass der angenommene neue Verfassungsartikel im Widerspruch steht zu anderen, nach wie vor geltenden Verfassungsbestimmungen, die ebenfalls respektiert werden müssen (siehe z. B.  das Kapitel «Umsetzung» im Artikel über dice «Masseneinwanderungsinitiative»). In diesen Fällen erhalten Bundesversammlung und Bundesrat bei der Umsetzung einen Auslegungsspielraum, welchen die Initianten zu verantworten haben. Zudem ist für die Auslegung eines Verfassungsartikels allein sein Wortlaut massgeblich, nicht die Erläuterungen und Versprechungen, welche dice Initianten im Abstimmungskampf abgegeben haben. Gelegentlich stimmen aber diese Aussagen der Initianten und dice damit geweckten Erwartungen nicht mit dem Wortlaut der Initiative überein. Das ist dice Folge davon, dass in der politischen Diskussion weniger das konkrete rechtliche Resultat einer Initiative als die politische Mobilisierung im Vordergrund stehen. Bei der abgelehnten No-Billag-Initiative nannte ein Kommentar in der NZZ die freihändige Uminterpretation des Verfassungstextes im Abstimmungskampf durch dice Initianten eine «Nebelpetarde – eine Volte, die die Ernsthaftigkeit der Initianten untergräbt. (...) And then wird die direkte Demokratie konfrontativer und unberechenbarer – aber letztlich wirkungsloser.» Zustimmung zu einer Initiative aus blossem Protestation verstärkt diese Entwertung.[24] [25]

Letztlich kennt die Schweiz auf der Bundesebene keine Gerichtsbarkeit, welche überprüft, ob dice Entscheidungen der Regierung und des Parlamentes mit der Verfassung und somit den angenommenen Volksinitiativen im Einklang stehen. Ein ehemaliger Präsident des Bundesgerichtes, Martin Schubarth, begründete dies mit dem hohen Vertrauen der Bevölkerung in dice legislativen Institutionen, und dass Verfassungsgerichte vor allem in Ländern existieren, in welchen die Legislative dabei gescheitert sei, Grundrechte zu schützen.[26]

Chronologische Liste aller Volksinitiativen seit 1891 [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Siehe externe Liste unter Weblinks

Angenommene Volksinitiativen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Datum Titel der Vorlage Beteiligung Anteil Ja-Stimmen Stände Ja : Nein Kernthema
20. Baronial 1893 Für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung[Ini ane] 49,18 % threescore,ane % 10 3/2 : 9 three/2 Schächten
5. Juli 1908 Für ein Absinthverbot[Ini 2] 49,31 % 63,5 % 17 half dozen/2 : 2 0/ii Absinth
thirteen. Oktober 1918 Proporzwahl des Nationalrates[Ini three] 49,47 % 66,8 % 17 five/2 : ii 1/ii Nationalrat
21. März 1920 Für ein Verbot der Errichtung von Spielbanken[Ini 4] sixty,22 % 55,3 % 13 ii/ii : half-dozen 4/ii Casino
thirty. Januar 1921 Für die Unterstellung von unbefristeten oder für eine Dauer von mehr als xv Jahren abgeschlossenen Staatsverträgen unter das Referendum (Staatsvertragsreferendum)[Ini 5] 63,eleven % 71,4 % 17 6/two : 2 0/2 Staatsvertrag
2. Dezember 1928 Kursaalspiele (Spielbanken)[Ini 6] 55,52 % 51,nine % xiii iii/2 : 6 3/2 Casino
11. September 1949 Rückkehr zur direkten Demokratie[Ini 7] 42,52 % 50,7 % 11 3/two : 8 three/2 Direkte Demokratie
28. November 1982 Zur Verhinderung missbräuchlicher Preise[Ini 8] 32,91 % 56,1 % 16 2/2 : 4 4/ii Preisüberwacher
half-dozen. Dezember 1987 Zum Schutz der Moore – Rothenthurm-Initiative[Ini 9] 47,66 % 57,viii % 17 6/2 : 3 0/ii Moor
23. September 1990 Stopp dem Atomkraftwerkbau (Moratorium)[Ini 10] xl,43 % 54,5 % 17 5/two : 3 ane/2 Atomkraftwerk
26. September 1993 Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. Baronial-Initiative)[Ini 11] 39,88 % 83,eight % twenty 6/2 : 0 Schweizer Bundesfeiertag
20. Februar 1994 Zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr[Ini 12] 40,86 % 51,9 % 13 6/2 : 7 0/2 Verlagerungspolitik, Alpenschutz und Alpen#Transitverkehr
three. März 2002 Für den Beitritt der Schweiz zur System der Vereinten Nationen (UNO)[Ini 13] 58,44 % 54,6 % eleven 2/2 : nine 4/ii Vereinte Nationen und Dice Schweiz in den Vereinten Nationen
8. Februar 2004 Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter[Ini 14] 45,53 % 56,ii % nineteen v/2 : i 1/ii Verwahrung
27. November 2005 Gentechfrei-Initiative (Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft)[Ini 15] 42,24 % 55,7 % 20 half dozen/two : 0 Gentechnik
xxx. November 2008 Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern[Ini sixteen] 47,52 % 51,9 % 16 four/ii : four 2/2 Sexualdelikte an Kindern
29. November 2009 Gegen den Bau von Minaretten[Ini 17] 53,40 % 57,five % 17 5/two : 3 1/2 Minarette
28. Nov 2010 Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)[Ini xviii] 53,05 % 52,9 % fifteen 5/two : v 1/2 Kriminalität bei Ausländern
xi. März 2012 Eidgenössische Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»[Ini xix] 44,50 % 50,6 % 12 iii/2 : 8 3/ii Bau von Zweitwohnungen
three. März 2013 Eidgenössische Volksinitiative «gegen dice Abzockerei»[Ini xx] 46,7 % 67,nine % 20 6/2 : 0 Aktionärsrechte, Managerlöhne
ix. Februar 2014 Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»[Ini 21] 55,eight % 50,3 % 12 5/2 : 8 ane/2 Zuwanderung
eighteen. Mai 2014 Eidgenössische Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»[Ini 22] 54,9 % 63,5 % xx half-dozen/two : 0 Pädophilie
7. März 2021 Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» 51,forty % 51,21 % 16 4/ii : iv ii/2 Verhüllungsverbot
28. November 2021 Eidgenössische Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» 65,thirty % sixty,98 % 22 i/2 : 1/2 Gesundheits- und Krankenpflege
13. Februar 2022 Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» 44,23 % 56,61 % 14 2/ii : 6 4/2 Gesundheitsprävention

Volksinitiativen mit hoher Stimmbeteiligung (über 55 %) [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Datum Titel der Initiative Beteiligung Anteil Ja-Stimmen Stände Ja : Nein Resultat
4. November 1894 Eidgenössische Volksinitiative «Abgabe eines Teils der Zolleinnahmen an dice Kantone»[Ini 23] 71,88 % 29,3 % 7 3/2 : 12 3/2 Abgelehnt
23. Oktober 1910 Eidgenössische Volksinitiative «Proporzwahl des Nationalrates»[Ini 24] 62,34 % 47,5 % 10 iv/2 : 9 2/ii Abgelehnt
two. Juni 1918 Eidgenössische Volksinitiative «Einführung der direkten Bundessteuer»[Ini 25] 65,xl % 45,9 % 6 3/2 : 13 3/2 Abgelehnt
xxx. Januar 1921 Eidgenössische Volksinitiative «Aufhebung der Militärjustiz»[Ini 26] 63,11 % 33,6 % 3 : 16 6/two Abgelehnt
3. Dezember 1922 Eidgenössische Volksinitiative «für die Einmalige Vermögensabgabe»[Ini 27] 86,29 % 13,0 % 0 : 19 vi/2 Abgelehnt
xv. Apr 1923 Eidgenössische Volksinitiative «Wahrung der Volksrechte in der Zollfrage»[Ini 28] 65,76 % 26,8 % 0 1/2 : 19 five/2 Abgelehnt
24. Mai 1925 Eidgenössische Volksinitiative «Invaliditäts-, Alters- und Hinterlassenenversicherung»[Ini 29] 68,23 % 42,0 % 5 2/2 : 14 four/2 Abgelehnt
iii. März 1929 Eidgenössische Volksinitiative «Getreideversorgung»[Ini 30] 67,26 % ¹ 02,7 % i 0 : 19 6/2 Abgelehnt
2. Juni 1935 Eidgenössische Volksinitiative «Bekämpfung der Wirtschaftskrise»[Ini 31] 84,34 % 42,8 % 4 2/ii : 15 4/2 Abgelehnt
8. September 1935 Eidgenössische Volksinitiative «Totalrevision der Bundesverfassung»[Ini 32] (sog. Fronteninitiative) 60,90 % 27,7 % Abgelehnt
28. November 1937 Eidgenössische Volksinitiative «Verbot der Freimaurerei»[Ini 33] 65,94 % 31,3 % 1 : 18 6/2 Abgelehnt
9. März 1941 Eidgenössische Volksinitiative «Neuordnung des Alkoholwesens»[Ini 34] 61,43 % 40,2 % Abgelehnt
25. Januar 1942 Eidgenössische Volksinitiative «Wahl des Bundesrates durch das Volk und Erhöhung der Mitgliederzahl»[Ini 35] 61,97 % 32,4 % 0 : 19 6/2 Abgelehnt
18. Mai 1947 Eidgenössische Volksinitiative «Wirtschaftsreform und Rechte der Arbeit»[Ini 36] 59,43 % 31,2 % 0 : 19 6/2 Abgelehnt
13. März 1955 Eidgenössische Volksinitiative «Schutz der Mieter und Konsumenten (Weiterführung der Preiskontrolle)»[Ini 37] 55,52 % fifty,2 % half dozen ii/2 : 13 4/2 Abgelehnt
26. Oktober 1958 Eidgenössische Volksinitiative «Einführung der 44-Stunden-Woche»[Ini 38] 61,84 % 35,0 % 1/two : nineteen 5/2 Abgelehnt
1. Apr 1962 Eidgenössische Volksinitiative «für ein Verbot der Atomwaffen»[Ini 39] 55,59 % 34,8 % 4 : 15 6/2 Abgelehnt
7. Juni 1970 Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Ueberfremdung»[Ini xl] 74,72 % 46,0 % 6 2/two : thirteen four/two Abgelehnt
20. Oktober 1974 Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Ueberfremdung und Ueberbevölkerung der Schweiz»[Ini 41] 70,33 % 34,2 % 0 : nineteen 6/ii Abgelehnt
26. November 1989 Eidgenössische Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik»[Ini 42] 69,18 % 35,6 % ii : 18 6/2 Abgelehnt
Eidgenössische Volksinitiative «pro Tempo 130/100»[Ini 43] 69,15 % 38,0 % 6 : 14 half dozen/2 Abgelehnt
half dozen. Juni 1993 Eidgenössische Volksinitiative «40 Waffenplätze sind genug – Umweltschutz auch beim Militär»[Ini 44] 55,58 % 44,7 % 6 2/ii : 14 four/two Abgelehnt
Eidgenössische Volksinitiative «für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge»[Ini 45] 55,58 % 42,viii % 3 2/2 : 17 iv/ii Abgelehnt
4. März 2001 Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu Europa!»[Ini 46] 55,79 % 23,2 % 0 : twenty 6/2 Abgelehnt
Eidgenössische Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo xxx innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)»[Ini 47] 55,79 % twenty,three % 0 : 20 six/2 Abgelehnt
3. März 2002 Eidgenössische Volksinitiative «für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)»[Ini 48] 58,44 % 54,vi % 11 2/2 : ix 4/two Angenommen
nine. Februar 2014 Eidgenössische Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung»[Ini 49] 55,five % xxx,2 % 1/two : twenty five/ii Abgelehnt
Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»[Ini 50] 55,eight % 50,3 % 12 5/2 : 8 1/2 Angenommen
18. Mai 2014 Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)»[Ini 51] 55,five % 23,7 % 0 : 20 6/two Abgelehnt
28. Februar 2016 Eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen dice Heiratsstrafe» 62,2 % 49,two % 15 three/2 : 5 3/2 Abgelehnt
Eidgenössische Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» 62,half-dozen % 41,1 % 3 3/2 : 17 three/2 Abgelehnt
Eidgenössische Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» 61,9 % twoscore,1 % ane 1/2 : xix 5/2 Abgelehnt
27. September 2020 Eidgenössische Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» 59,5 % 38,three % iii 1/2 : 17 five/2 Abgelehnt
28. November 2021 Eidgenössische Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren» 64,67 % 31,93 % 0 0/2 : twenty half-dozen/ii Abgelehnt

1 Der Gegenvorschlag wurde angenommen.

Hängige Volksinitiativen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abstimmungsreife Volksinitiativen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Titel der Initiative Initiativkomitee Eingereicht Volksabstimmung

Beim Parlament hängige Volksinitiativen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Titel der Initiative Initiativkomitee Eingereicht Behandlungsfrist der eidg. Räte
Eidgenössische Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»[Ini 52] Biodiversitätsinitiative[27] 8. September 2020
Eidgenössische Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»[Ini 53] CVP Schweiz[28] 10. März 2020
Eidgenössische Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für dice Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»[Ini 54] Eidgenössische Volksinitiative «Prämien-Entlastungs-Initiative» 23. Januar 2020
Eidgenössische Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)»[Ini 55] Landschaftsinitiative[27] eight. September 2020
Eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)»[Ini 56] [Ini 57] [29] Verein Klimaschutz Schweiz[30] 27. Nov 2019
Eidgenössische Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»[Ini 58] Initiative für eine 13. AHV-Rente[31] three. März 2020
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»[Ini 59] Jungfreisinnige Schweiz[32] 5. November 2019

Beim Bundesrat hängige Volksinitiativen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Titel der Initiative Initiativkomitee Eingereicht Behandlungsfrist des Bundesrates
Eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»[Ini threescore] Komitee Freiheitliche Bewegung Schweiz[33] 16. Dezember 2021 16. Dezember 2022
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)»[Ini 61] Verein Individualbesteuerung Schweiz[34] 8. September 2022 8. September 2023

In Auszählung hängige Volksinitiativen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Titel der Initiative Initiativkomitee Sammelbeginn Eingereicht

Im Unterschriftenstadium hängige Volksinitiativen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Titel der Initiative Initiativkomitee Sammelbeginn Ablauf der Sammelfrist
Eidgenössische Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»[Ini 62] Initiativkomitee Neutralitätsinitiative 8. Nov 2022 viii. Mai 2024
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Selbstvorsorge»[Ini 63] RUI 25. Oktober 2022 25. April 2024
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Naturheilkunde»[Ini 64] RUI 25. Oktober 2022 25. Apr 2024
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»[Ini 65] Die Mitte 27. September 2022 27. März 2024
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»[Ini 66] Die Mitte 27. September 2022 27. März 2024
Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Mobilfunkstrahlung – Fortschritt für Gesundheit und Umwelt (Saferphone-Initiative)»[Ini 67] Komitee: Saferphone-Initiative 13. September 2022 12. März 2024
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»[Ini 68] Initiativkomitee Klimafonds-Initiative half-dozen. September 2022 half-dozen. März 2024
Eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»[Ini 69] Komitee: Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Coma stoppen)» 30. August 2022 1. März 2024
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»[Ini seventy] JUSO Schweiz 16. August 2022 16. Februar 2024
Eidgenössische Volksinitiative «Angemessene Arbeitsbedingungen für Chauffeusen und Chauffeure (Chauffeurinitiative)»[Ini 71] Les Routiers Suisses 12. Juli 2022 12. Januar 2024
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)»[Ini 72] Initiativkomitee Pelz-Initiative 28. Juni 2022 28. Dezember 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)»[Ini 73] Initiativkomitee Stopfleber-Initiative 28. Juni 2022 28. Dezember 2023
Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»[Ini 74] Initiativkomitee «SRG-Initiative» 31. Mai 2022 one. Dezember 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV (SNB-Initiative)»[Ini 75] Initiativkomitee «SNB-Initiative» 24. Mai 2022 24. Nov 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»[Ini 76] Initiativkomitee «Feuerwerksinitiative» 3. Mai 2022 3. November 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»[Ini 77] Komitee: Initiative Service Citoyen 26. April 2022 26. Oktober 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine neue Bundesverfassung»[Ini 78] Initiativkomitee «Für eine neue Bundesverfassung» 19. Apr 2022 19. Oktober 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)»[Ini 79] Komitee: Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall 29. März 2022 29. September 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)»[Ini 80] Komitee: Kita-Initiative 8. März 2022 eight. September 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze!»[Ini 81] Komitee: c/o Alexandre Zindel 25. Januar 2022 25. Juli 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Für einen Tag Bedenkzeit vor jeder Abtreibung (Einmal-darüber-schlafen-Initiative)»[Ini 82] Komitee: Einmal-darüber-schlafen-Initiative 21. Dezember 2021 21. Juni 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz von ausserhalb des Mutterleibes lebensfähigen Babys (Lebensfähige-Babys-retten-Initiative)»[Ini 83] Komitee: Lebensfähige-Babys-retten-Initiative 21. Dezember 2021 21. Juni 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Leben in Würde – Für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen»[Ini 84] Komitee: Grundeinkommen Schweiz 21. September 2021 21. März 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen und sicheren Renten (Generationeninitiative)»[Ini 85] Komitee: Generationeninitiative 7. September 2021 7. März 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»[Ini 86] Komitee: Allianz für Umweltverantwortung 24. August 2021 24. Februar 2023
Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»[Ini 87] Komitee "Bargeld ist Freiheit" 17. Baronial 2021 17. Februar 2023

Statistik [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis in die 1970er-Jahre wurde das 1891 geschaffene Instrument der Volksinitiative nur wenig genutzt. Danach stieg die Zahl der Volksinitiativen deutlich an, an der Urne blieben die Erfolge jedoch aus. In den Jahren 1949 bis 1982 wurde keine einzige Volksinitiative angenommen. Erst nach der Jahrtausendwende hat sich der Anteil erfolgreicher Initiativen markant erhöht. Seit 1891 konnten Volk und Stände insgesamt über 216 Initiativen abstimmen. Gut ein Drittel dieser Abstimmungen fand seit 2000 statt. Insgesamt wurden 22 Initiativen angenommen, wobei alleine seit der Jahrtausendwende zehn durchkamen.

In der 50. Legislaturperiode der Schweizer Bundesversammlung (2015–2019) kamen xvi Volksinitiativen an die Urne und wurden allesamt abgelehnt. Eine solche Bilanz gab es letztmals in der 45. Legislatur (1995 bis 1999). In den vier dazwischenliegenden Legislaturen wurde immer mindestens eine Initiative angenommen. Die Zeitspanne zwischen 2004 und 2014 wird auch als das «Jahrzehnt der Volksinitiativen» bezeichnet. In dieser Zeitspanne wurden 9 Vorlagen von Volk und Ständen angenommen. Am 18. Mai 2014 wurde mit der Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» die letzte Volksinitiative (Stand Sommer 2019) angenommen. Seither gelangten insgesamt 25 Initiativen zur Abstimmung, die alle durchfielen. 2017 musste das Volk über keine einzige Initiative abstimmen. Seit 34 Jahren war dies nicht mehr der Autumn.

Immer wieder wird den Parteien vorgeworfen, dass sie das Instrument der Volksinitiative als Wahlkampfvehikel nutzen. Ursprünglich war die Volksinitiative als Ventil für politische Minderheiten gedacht. Besonders nach 2000 wurde vor und in Wahljahren deutlich mehr Initiativen lanciert. Im Jahr 2018 wurden acht Volksbegehren lanciert; zwei weniger als 2017 und zwei mehr als 2016. In den Jahren vor den Wahljahren 2015 und 2011 wurden 12 respektive 15 Initiativen lanciert. Rekordverdächtige 23 Initiativen gingen im Wahljahr 2011 an den Start, 2015 bloss 6. Dice beiden Zwischenjahre 2016 und 2017 liegen mit einem Schnitt von 8 lancierten Initiativen zwar im langjährigen Mittel, aber deutlich unter jenem der Jahre 2009 bis 2014 mit jährlich xiii Initiativen. Stabil ist der Anteil der lancierten Initiativen, dice zustande gekommen sind. Rund zwei Dritteln bringen dice erforderlichen 100'000 Unterschriften zusammen.[35]

Allgemeine Volksinitiative [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um unter anderem dem oben angesprochenen Gebot der «Stufengerechtigkeit» von Normen Rechnung zu tragen, wurde eine Volksrechtsreform erarbeitet, die eine neue Variante des Initiativrechts vorsieht: dice sogenannte «allgemeine Volksinitiative». Dice Verfassungsbestimmungen sahen vor, dass «in einer allgemeinen Anregung die Annahme, Änderung oder Aufhebung von Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen» verlangt werden konnten. Zudem hätte das Parlament das Begehren ausformuliert und darüber entschieden, ob die Verfassung oder die Gesetzgebung anzupassen sind. Bei einer Verfassungsänderung wäre es zum obligatorischen Referendum gekommen; Gesetzesänderungen hätten dem fakultativen Referendum oblegen. Dem Parlament stand es zudem frei, neben der Vorlage zur Umsetzung des Initiativbegehrens einen eigenen (direkten) Gegenvorschlag zu formulieren. Dieser hätte ebenfalls auf Verfassungs- oder Gesetzesebene erfolgen können. Die Schweizer Stimmbürger hatten der Einführung der allgemeinen Volksinitiative in einer Volksabstimmung am 9. Februar 2003 mit 70,iii Prozent zugestimmt (einstimmige Zustimmung der Stände), jedoch bei einer aussergewöhnlich tiefen Stimmbeteiligung von rund 28 Prozent. Die Vocalisation-Analyse ergab zudem, dass etwa ein Viertel der Abstimmenden nicht genau wusste, worum es ging.

Der Nachteil für die Initianten hätte darin bestanden, dass das Parlament den genauen Wortlaut einer Vorlage bestimmt und somit die Anliegen verwässert werden können. Im Rahmen der Umsetzung dieses neuen Konzepts auf Gesetzesebene hat sich gezeigt, dass das neue Volksrecht in der konkreten Handhabung komplex ist. Der Nationalrat lid es als nicht praxistauglich taxiert und ist auf eine entsprechende Vorlage (Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sowie des Parlamentsgesetzes) nicht eingetreten. Gleichzeitig nahm er eine parlamentarische Initiative zur Rückgängigmachung der allgemeinen Volksinitiative auf Verfassungsebene an (insb. Streichung von Art. 139a BV). Auf Grund der vom Bundesrat ausgearbeiteten Ausführungsgesetzgebung kamen dice beiden Räte zum Schluss, dass das neue Volksrecht nicht umsetzbar sei. Schwierigkeiten bereiteten das Zweikammersystem, allfällige Gegenentwürfe, dice unterschiedlichen Mehrheitserfordernisse für Verfassungs- und Gesetzesänderungen, sowie die Möglichkeit der Initianten, das Bundesgericht anrufen zu können, wenn sie mit der Vorlage nicht zufrieden waren. Die daraus entstehende lange Verfahrensdauer hätte das Volksrecht unattraktiv gemacht. Am 19. März 2007 beschloss nach dem Nationalrat auch der Ständerat Nichteintreten auf dice Ausführungsgesetzgebung der allgemeinen Volksinitiative. Um den im 2003 angenommenen Verfassungsartikel schliesslich – wie vom Parlament vorgeschlagen – wieder aufheben zu können, brauchte es abermals die Zustimmung von Volk und Ständen.[36] Am 27. September 2009 wurde der Bundesbeschluss vom 19. Dezember 2008 über den «Verzicht auf dice Einführung der allgemeinen Volksinitiative» vom Volk mit 67,9 Prozent und einer Stimmbeteiligung von 41 Prozent angenommen; auch diesmal nahmen alle Stände die Vorlage an.[37]

Kantonale Volksinitiative [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verfassungs- und Gesetzesinitiative [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf Kantonsebene gibt es neben Verfassungsinitiativen auch Gesetzesinitiativen, wobei eine Abstimmung über einen Vorschlag für ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung verlangt wird. Die für das Zustandekommen notwendige Unterschriftenzahl ist in der jeweiligen Kantonsverfassung festgelegt. Eine kantonale Verfassungs- oder Gesetzesinitiative darf nicht gegen Bundesrecht verstossen (Art. 49 BV). Sollte ein Verstoss gegen dice Bundesverfassung, insbesondere die Grundrechte, oder ein Bundesgesetz vorliegen, kann das Bundesgericht (Schweiz) eine kantonale Volksinitiative für ungültig erklären.

Einzelinitiative [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Kanton Zürich kennt zudem seit 1869 dice Einzelinitiative: Die Initiative einer Einzelperson betreffend Änderung der Kantonsverfassung oder eines kantonalen Gesetzes wird wie eine parlamentarische Initiative, eine Behördeninitiative oder eine Volksinitiative behandelt, wenn sie dice Unterstützung von wenigstens threescore (von insgesamt 180) Mitgliedern des Kantonsrates findet.
Das Recht der Einzelinitiative kennen auch die beiden Landsgemeindekantone Appenzell Innerrhoden und Glarus, wo solche aber zwingend der Landsgemeinde zu unterbreiten sind.

Behördeninitiative [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Kanton Zürich kennt überdies die Behördeninitiative: die Initiative einer Behörde zur Änderung der Kantonsverfassung oder eines kantonalen Gesetzes oder zur Ergänzung von Verfassung bzw. Gesetzen.

Kommunale Volksinitiative [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anzahl benötigter Unterschriften ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich: In den drei grössten Städten beträgt sie beispielsweise 3000 (Zürich und Basel) beziehungsweise 4000 (Genf), während in Luzern 800 und in den Gemeinden Wolfhalden (1700 Einwohner) und Hundwil (990 Einwohner) deren 40 reichen.

Je nach kantonaler oder kommunaler Regelung können auch einzelne Stimmberechtigte eine kommunale Volksinitiative einreichen (Einzelinitiative).

Siehe auch [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Abberufung
  • Bürgerinitiative
  • Direkte Demokratie
  • Fakultatives Referendum
  • Gegenentwurf (Schweiz)
  • Initiativrecht
  • Liste der eidgenössischen Volksabstimmungen
  • Listen der kantonalen Volksabstimmungen
  • Parlamentarische Initiative
  • Politisches System der Schweiz
  • Standesinitiative
  • Transparenz in der Politik (Schweiz)
  • Volksabstimmung (Schweiz)
  • Volksmotion

Literatur [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bernard Degen: Volksinitiative. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 18. Juli 2016.
  • Alexandre Füzessery, Nico Häusler: three. Kapitel: Verfahren bei Volksinitiativen. In: Martin Graf, Cornelia Theler, Moritz von Wyss (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung. Kommentar zum Parlamentsgesetz (ParlG) vom 13. Dezember 2002. Basel 2014, ISBN 978-iii-7190-2975-iii, S.677–733. (Online)
  • Heribert Rausch: Volksinitiativen als Motor der Gesetzgebung, rwi.uzh.ch (PDF; 10,6 MB) ZSR 2008 I 425

Weblinks [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Chronologische Liste aller Volksinitiativen seit 1891 Auf: Website der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  • Dossier Volksinitiativen auf der Website der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
    Bundeskanzlei : Volksinitiativen
    • Hängige Volksinitiativen
    • Chronologie Volksinitiativen
    • Nicht zustandegekommene Volksinitiativen
    • Zustandegekommene Volksinitiativen
    • Zurückgezogene Volksinitiativen
    • Abgeschriebene Volksinitiativen
    • Ungültig erklärte Volksinitiativen
    • Abgestimmte Volksinitiativen
    • Von Volk und Ständen angenommene Volksinitiativen
    • Übersicht in Zahlen

Initiativen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Eidgenössische Volksinitiative «für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  2. Eidgenössische Volksinitiative «für ein Absinthverbot». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  3. Eidgenössische Volksinitiative «Proporzwahl des Nationalrates». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  4. Eidgenössische Volksinitiative «für ein Verbot der Errichtung von Spielbanken». admin.ch. Abgerufen am eighteen. Mai 2010.
  5. Eidgenössische Volksinitiative «für dice Unterstellung von unbefristeten oder für eine Dauer von mehr als 15 Jahren abgeschlossenen Staatsverträgen unter das Plebiscite (Staatsvertragsreferendum)». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  6. Eidgenössische Volksinitiative «Kursaalspiele (Spielbanken)». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  7. Eidgenössische Volksinitiative «Rückkehr zur direkten Demokratie». admin.ch. Abgerufen am xviii. Mai 2010.
  8. Eidgenössische Volksinitiative «zur Verhinderung missbräuchlicher Preise». admin.ch. Abgerufen am xviii. Mai 2010.
  9. Eidgenössische Volksinitiative «zum Schutz der Moore – Rothenthurm-Initiative». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  10. Eidgenössische Volksinitiative «Stopp dem Atomkraftwerkbau (Moratorium)». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  11. Eidgenössische Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» (1. Baronial-Initiative)'. admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  12. Eidgenössische Volksinitiative «zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr». admin.ch. Abgerufen am eighteen. Mai 2010.
  13. Eidgenössische Volksinitiative «für den Beitritt der Schweiz zur Organization der Vereinten Nationen (UNO)». admin.ch. 25. August 1998. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  14. Eidgenössische Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter». admin.ch. Abgerufen am eighteen. Mai 2010.
  15. Eidgenössische Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft». admin.ch. Abgerufen am xviii. Mai 2010.
  16. Eidgenössische Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  17. Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  18. Eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  19. Eidgenössische Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!». admin.ch. Abgerufen am 11. März 2012.
  20. Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  21. Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung». Abgerufen am 26. Juli 2011.
  22. Eidgenössische Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen». admin.ch. 20. Oktober 2009. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  23. Eidgenössische Volksinitiative «Abgabe eines Teils der Zolleinnahmen an die Kantone». admin.ch. Abgerufen am eighteen. Mai 2010.
  24. Eidgenössische Volksinitiative «Proporzwahl des Nationalrates». admin.ch. Abgerufen am xviii. Mai 2010.
  25. Eidgenössische Volksinitiative «Einführung der direkten Bundessteuer». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  26. Eidgenössische Volksinitiative «Aufhebung der Militärjustiz». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  27. Eidgenössische Volksinitiative «Einmalige Vermögensabgabe». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  28. Eidgenössische Volksinitiative «Wahrung der Volksrechte in der Zollfrage». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  29. Eidgenössische Volksinitiative «Invaliditäts-, Alters- und Hinterlassenenversicherung». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  30. Eidgenössische Volksinitiative «Getreideversorgung». admin.ch. Abgerufen am eighteen. Mai 2010.
  31. Eidgenössische Volksinitiative «Bekämpfung der Wirtschaftskrise». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  32. Eidgenössische Volksinitiative «Totalrevision der Bundesverfassung». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  33. Eidgenössische Volksinitiative «Verbot der Freimaurerei». admin.ch. Abgerufen am eighteen. Mai 2010.
  34. Eidgenössische Volksinitiative «Neuordnung des Alkoholwesens». admin.ch. Abgerufen am xviii. Mai 2010.
  35. Eidgenössische Volksinitiative «Wahl des Bundesrates durch das Volk und Erhöhung der Mitgliederzahl». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  36. Eidgenössische Volksinitiative «Wirtschaftsreform und Rechte der Arbeit». admin.ch. Abgerufen am eighteen. Mai 2010.
  37. Eidgenössische Volksinitiative «Schutz der Mieter und Konsumenten (Weiterführung der Preiskontrolle)». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  38. Eidgenössische Volksinitiative «Einführung der 44-Stunden-Woche». admin.ch. Abgerufen am xviii. Mai 2010.
  39. Eidgenössische Volksinitiative «Verbot der Atomwaffen». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  40. Eidgenössische Volksinitiative «Ueberfremdung». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  41. Eidgenössische Volksinitiative «gegen dice Ueberfremdung und Ueberbevölkerung der Schweiz». admin.ch. Abgerufen am eighteen. Mai 2010.
  42. Eidgenössische Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  43. Eidgenössische Volksinitiative «pro Tempo 130/100». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  44. Eidgenössische Volksinitiative «twoscore Waffenplätze sind genug – Umweltschutz auch beim Militär». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  45. Eidgenössische Volksinitiative «für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  46. Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu Europa!». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  47. Eidgenössische Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo xxx innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)». admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  48. Eidgenössische Volksinitiative «für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)». admin.ch. 25. August 1998. Abgerufen am eighteen. Mai 2010.
  49. Eidgenössische Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache-Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung». admin.ch. 26. Januar 2010. Abgerufen am 18. Mai 2010.
  50. Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung». Abgerufen am 26. Juli 2011.
  51. Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)». Abgerufen am 7. März 2011.
  52. Eidgenössische Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)». Abgerufen am 27. Oktober 2019.
  53. Eidgenössische Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)». Abgerufen am 22. Oktober 2018.
  54. Eidgenössische Volksinitiative «Maximal x % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Abgerufen am 27. Oktober 2019.
  55. Eidgenössische Volksinitiative «Gegen dice Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)». Abgerufen am 27. Oktober 2019.
  56. Eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)». Abgerufen am 31. Dezember 2019.
  57. Gletscher-Initiative: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu direktem Gegenentwurf. 2. September 2020. Abgerufen am v. Dezember 2020.
  58. Eidgenössische Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Change (Initiative für eine 13. AHV-Rente)». Abgerufen am 14. März 2020.
  59. Eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)». Abgerufen am xvi. Januar 2020.
  60. Eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Abgerufen am 4. Dezember 2020.
  61. Eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Abgerufen am 14. Apr 2021.
  62. Eidgenössische Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)». Abgerufen am 19. November 2022.
  63. Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Selbstvorsorge». Abgerufen am 19. Nov 2022.
  64. Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Naturheilkunde». Abgerufen am 19. November 2022.
  65. Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» Abgerufen am xix. November 2022.
  66. Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» Abgerufen am 19. November 2022.
  67. Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Mobilfunkstrahlung – Fortschritt für Gesundheit und Umwelt (Saferphone-Initiative)». Abgerufen am 19. November 2022.
  68. Eidgenössische Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)». Abgerufen am 19. Nov 2022.
  69. Eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)». Abgerufen am 19. November 2022.
  70. Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)». Abgerufen am 19. November 2022.
  71. Eidgenössische Volksinitiative «Angemessene Arbeitsbedingungen für Chauffeusen und Chauffeure (Chauffeurinitiative)». Abgerufen am 19. November 2022.
  72. Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)». Abgerufen am 19. November 2022.
  73. Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)». Abgerufen am 19. Nov 2022.
  74. Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)». Abgerufen am xix. November 2022.
  75. Eidgenössische Volksinitiative «Nationalbankgewinne für eine starke AHV (SNB-Initiative)». Abgerufen am 19. November 2022.
  76. Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Abgerufen am 19. November 2022.
  77. Eidgenössische Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)». Abgerufen am 19. Nov 2022.
  78. Eidgenössische Volksinitiative «Für eine neue Bundesverfassung». Abgerufen am 19. November 2022.
  79. Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)'. Abgerufen am 3. April 2022.
  80. Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)'. Abgerufen am iii. April 2022.
  81. Eidgenössische Volksinitiative 'Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze!'. Abgerufen am 3. Apr 2022.
  82. Eidgenössische Volksinitiative 'Für einen Tag Bedenkzeit vor jeder Abtreibung (Einmal-darüber-schlafen-Initiative)'. Abgerufen am 3. Apr 2022.
  83. Eidgenössische Volksinitiative 'Für den Schutz von ausserhalb des Mutterleibes lebensfähigen Babys (Lebensfähige-Babys-retten-Initiative)'. Abgerufen am 3. April 2022.
  84. Eidgenössische Volksinitiative 'Leben in Würde – Für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen'. Abgerufen am 21. September 2021.
  85. Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen und sicheren Renten (Generationeninitiative)». Abgerufen am 16. September 2021.
  86. Eidgenössische Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)». Abgerufen am 16. September 2021.
  87. Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)». Abgerufen am xvi. September 2021.

Einzelnachweise [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. admin.ch – Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Volksinitiativen – Übersicht in Zahlen, Bundeskanzlei (BK)
  2. Als erledigt erklärt. Siehe dazu die Erläuterungen der Bundeskanzlei (Einzelfälle anklicken)
  3. Simon Hehli: Das Instant-Plebiscite – Die Facebook-Demokratie rückt näher: Nächstes Jahr startet eine Online-Community, die in nur einer Woche ein Plebiscite stemmen können soll. Es ist auch eine Kampfansage an das nach rechts gerückte Parlament. NZZ, twenty. November 2015
  4. Eidgenössische Volksinitiative 'zur Abschaffung der direkten Bundessteuer'. Abgerufen am 24. Nov 2020.
  5. Eidgenössische Volksinitiative 'Schaffung eines Zivildienstes'. Abgerufen am 24. November 2020.
  6. Bundesbeschluss über die Einführung eines zivilen Ersatzdienstes. Abgerufen am 24. November 2020.
  7. Bernhard Ehrenzeller, Roger Nobs: Art. 139. In: Die schweizerische Bundesverfassung. St. Galler Kommentar. three. Auflage. Band2. Zürich/Basel/Genf 2014, Due south.2468.
  8. Häfelin/Haller/Keller/Thurnherr: Schweizerisches Bundesstaatsrecht. ten. Auflage. Schulthess Juristische Medien, Zürich Juni 2020, Teilrevision der Bundesverfassung, S.569.
  9. Nico Häusler: Art. 96. In: Martin Graf, Cornelia Theler, Moritz von Wyss (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung. Kommentar zum Parlamentsgesetz (ParlG) vom 13. Dezember 2002. Basel 2014, S.677–679 (sgp-ssp.net).
  10. Volksabstimmung vom eight.9.1935. Abgerufen am 24. November 2020.
  11. Bernhard Ehrenzeller, Roger Nobs: Fine art. 138. In: Die schweizerische Bundesverfassung. St. Galler Kommentar. 3. Auflage. Band2. Basel/Zürich/Genf 2014, S.2455.
  12. Volksabstimmung vom 31.10.1880. Abgerufen am 24. Nov 2020.
  13. Bernard Degen: Volksinitiative. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  14. Schweizer Volksinitiative: 125 Jahre alt und umstritten auf SRF vom 5. Juli 2016
  15. Thomas Zaugg in Das Magazin 48/2014
  16. Bundeskanzlei: Bundesbeschluss betreffend den durch das Volksbegehren vom 3. August 1880 gestellten Antrag auf Revision der Bundesverfassung
  17. Direkte Demokratie: Dice Volksinitiative ist eine Erfolgsgeschichte in Neue Zürcher Zeitung vom five. Juli 2016
  18. Der Reiz nimmt ab In: Neue Zürcher Zeitung vom four. September 2012
  19. BBl 2010 2263 Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 07.3764 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 16. Oktober 2007 und des Postulats 08.3765 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 20. Nov 2008. In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, S. 2313–2319, abgerufen am 11. September 2022.
  20. a b 07.477 – Parlamentarische Initiative: Gültigkeit von Volksinitiativen, Daniel Vischer (GPS), vom 11. März 2009, auf parlament.ch
  21. 08.3765 – Postulat: Volksinitiativen und Völkerrecht, Staatspolitische Kommission NR, auf parlament.ch
  22. Eidgenössische Volksinitiative «zum Schutz der Moore – Rothenthurm-Initiative», auf admin.ch
  23. Arnold Koller und der Zuchtziegenbock, Tagesanzeiger, 20. Baronial 2018
  24. Mehr Respekt für den Volksentscheid
  25. Die Schweiz braucht ein reinigendes Gewitter, NZZ, 16. Dezember 2016
  26. Martin Schubarth: Schweiz braucht kein Verfassungsgericht. In: Swissinfo. 20. Dezember 2016, abgerufen am 18. März 2021.
  27. a b Doppelinitiative Biodiversität und Landschaft. Abgerufen am 28. Oktober 2019.
  28. Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen». Abgerufen am 11. April 2021.
  29. Gegenentwurf zur Gletscherinitiative – Bundesrat volition Netto-cipher-Ziel in die Bundesverfassung schreiben. Abgerufen am xi. August 2021.
  30. Verein Klimaschutz Schweiz. Abgerufen am 28. Oktober 2019.Vorlage:Cite web/temporär
  31. https://world wide web.ahvx13.ch/. Abgerufen am 14. März 2020.Vorlage:Cite web/temporär
  32. https://renten-sichern.ch/. Abgerufen am xvi. Januar 2020.Vorlage:Cite web/temporär
  33. https://fbschweiz.ch/. Abgerufen am 4. Dezember 2020.Vorlage:Cite spider web/temporär
  34. https://www.individualbesteuerung.ch/. Abgerufen am 14. April 2021.Vorlage:Cite spider web/temporär
  35. Sven Altermatt: Fünfjährige Durstrecke: Volksinitiativen haben derzeit keine Chancen In: Aargauer Zeitung vom 27. Mai 2019
  36. Allgemeine Volksinitiative wieder abschaffen NZZ Online, 22. Februar 2008
  37. Die allgemeine Volksinitiative wird abgeschafft. Der Bund, 27. September 2009, abgerufen am 27. September 2009.

Source: https://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative_(Schweiz)

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